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Handschrift

Jörg Wilhalm Hutters Fechtbücher (Cod.I.6.4º.5 und weitere)

Originaltitel: Jörg Wilhalm Hutters Fechtbücher

1522–1523DeutschlandLehrbuch

Vier illustrierte Handschriften des Augsburger Fechtmeisters Jörg Wilhalm Hutter von 1522 und 1523 über den Kampf in voller Rüstung, das Langschwert und den Gerichtskampf.

Jörg Wilhalm Hutters Fechtbücher sind eine Sammlung von vier illustrierten Handschriften aus den Jahren 1522 und 1523, die mit dem Namen eines Augsburger Fechtmeisters verbunden sind. Wilhalm bezeichnet sich selbst als Hutmacher (Hutter) und ist in Augsburger Steuerlisten in den Jahren 1501, 1504 und 1516 belegt. Die älteste, Cod.I.6.4º.5 von 1522, aufbewahrt in der Universitätsbibliothek Augsburg, enthält nummerierte Illustrationen des Kampfes in voller Rüstung zu Fuß und zu Pferd ohne Beschriftungen und gilt als zeichnerische Vorlage. Cod.I.6.2º.3 vom selben Jahr bringt dieselben Illustrationen, ergänzt um schriftliche Anweisungen. Cod.I.6.2º.2 von 1523 ist ein Traktat über den ungepanzerten Kampf mit dem Langschwert, und der Münchner Cgm 3711 aus demselben Jahr verbindet alle drei Werke und fügt 32 unbeschriftete Illustrationen des Gerichtskampfes hinzu. Die Darstellung des Langschwerts geht auf die Tradition von Johannes Liechtenauer zurück, und zwar auf den Zweig der Glosse, die Nicolaüs zugeschrieben wird, von 1489. Der Kampf in voller Rüstung schöpft dagegen laut Wiktenauer aus Entwürfen vom Anfang des 15. Jahrhunderts, die in den zwanziger Jahren des 16. Jahrhunderts bereits veraltet waren. Unklar bleibt, ob Wilhalm alle Werke selbst verfasst hat oder sie, ähnlich wie später Lienhart Sollinger und Paulus Hector Mair, nur zusammenstellte und seinen Namen als Besitzermarke hinzufügte. Paulus Hector Mair erwarb drei der Handschriften nacheinander zwischen 1544 und 1561 und nutzte sie für seine eigenen Schriften über den Kampf in voller Rüstung.

Kampfkünste im Werk

Deutsche FechtschuleZentralHEMA

Inhalt

Die Sammlung besteht aus vier Werken. Cod.I.6.4º.5 (1522) enthält nummerierte Zeichnungen des Kampfes in voller Rüstung zu Pferd und zu Fuß ohne eine einzige Beschriftung und gilt als zeichnerische Vorlage. Cod.I.6.2º.3 (1522) wiederholt dieselben Illustrationen und ergänzt sie um schriftliche Anweisungen, weshalb angenommen wird, dass sie unmittelbar auf der vorherigen Handschrift beruht. Cod.I.6.2º.2 (1523) ist ein Traktat über das Langschwert, der beide Rüstungsbücher begleitet. Er behandelt die Grundprinzipien der schwachen und starken Stelle der Klinge und die Begriffe Vor und Nach, den Zornhau von beiden Schultern, den Zornort, den Krieg und seine Varianten, die Fehler, das äußere Winden, die vier Blößen, den Krumphau und den Zwerchhau, die Leger Tag, Narr (Eisentor), Ochs und Pflug sowie den Scheitelhau. Cgm 3711 (1523), aufbewahrt in München, verbindet alle drei Werke und fügt 32 neue unbeschriftete Illustrationen des Gerichtskampfes hinzu, darunter auch Karnevalskostüme und Brezelverkäufer auf fol. 11r.

Urheberschaft

Wilhalm bezeichnet sich selbst als Hutmacher (Hutter), und die Augsburger Steuerlisten führen ihn in den Jahren 1501, 1504 und 1516. Ob er tatsächlich der Autor aller vier Werke ist, konnten wir nicht eindeutig belegen. Wiktenauer räumt ein, dass er sie, ebenso wie später Lienhart Sollinger und Paulus Hector Mair, nur zusammengestellt und seinen Namen als Besitzermarke hinzugefügt haben könnte. Bei Cgm 3711, einer möglichen Präsentationskopie, ist unklar, ob Wilhalm überhaupt daran beteiligt war. Die meisten Abschriften erwarb später Sollinger. Paulus Hector Mair kaufte Cod.I.6.2º.2 im Jahr 1544, Cod.I.6.4º.5 im Jahr 1552, die Glasgower Abschrift MS E.1939.65.354 im Jahr 1560 und Cod.I.6.2º.3 im Jahr 1561. Die Handschriften nutzte er für seine eigenen Schriften über den Kampf in voller Rüstung und fügte Bildbeschreibungen ein, die von Wilhalms Darstellung deutlich abweichen.

Ausgaben und Übersetzungen

Wilhalms Werke verbreiteten sich in handschriftlichen Abschriften. Im Jahr 1533 schrieb Gregor Erhart den Traktat über das Langschwert in die Glasgower Handschrift MS E.1939.65.354 ab, wobei unklar ist, welches Exemplar Wilhalms ihm als Vorlage diente. Lienhart Sollinger stellte im Jahr 1556 den Münchner Cgm 3712 zusammen, für den er Cgm 3711 und die Glasgower Abschrift heranzog, und laut Wiktenauer auch den Wolfenbütteler Cod.Guelf.38.21 Aug.2º aus dem Jahr 1588. Um das Jahr 1600 nahm Jeremias Schemel von Augsburg Wilhalms Text in Kompilationen über Reiterei und Turniere auf, Cod.Guelf.1.6.3 Aug.2º und MS KK5247 (Reit und Turnierbuch). MS KK5247 übernimmt dabei den ursprünglichen Text Wilhalms, nicht Mairs Bearbeitungen. Von ihm wurde noch im Jahr 1838 die Abschrift MS 23.279 angefertigt. Eine Konkordanz der einzelnen Handschriften stellte Michael Chidester zusammen.

Personen und Kampfkünste

Angaben

Form
Handschrift
Aufbewahrungsort
Universitätsbibliothek Augsburg
Signatur
Cod.I.6.4º.5

Weitere Titel

  • Wilhalm/Sollinger Fechtbuch (Alternativtitel, DE)
Weitere Quellen zum Thema (2)
  1. wiktenauer.com/wiki/Jörg_Wilhalm
  2. wiktenauer.com/wiki/Jörg_Wilhalm_Hutter