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IJF-Ordnung (Dan-Grade)

Ordnungen der Organisationen
ČSJu-Ordnung (Kyu-Schülergrade)IJF-Ordnung (Dan-Grade)

Quelle

Dan-Grade nach der Grad- und Dan-Ordnung der Internationalen Judo-Föderation (IJF) in der Fassung vom Januar 2026. Seit Januar 2026 muss die IJF jeden von einem Mitgliedsverband vergebenen Dan bestätigen. Der 1. bis 5. Dan haben ein festes Mindestalter, einen Mindestabstand zum vorherigen Grad und eine vorgeschriebene Kata; die Prüfung umfasst außerdem einen mündlichen Test, Nage-waza- und Ne-waza-Techniken sowie praktische Übungen. Ab dem 6. Dan entscheiden Verdienste als Athlet, Trainer, Kampfrichter oder Funktionär.

1. Dan

Stufe #1
Verbandsmindestzeit: 12 Monate
Anforderungen & Umfang

Sho-dan, ab 15 Jahren, nach mindestens einem Jahr im 1. Kyu. Kata: die vollständige Nage-no-kata.

2. Dan

Stufe #2
Verbandsmindestzeit: 12 Monate
Anforderungen & Umfang

Ni-dan, ab 16 Jahren, frühestens ein Jahr nach dem 1. Dan. Kata: die vollständige Katame-no-kata.

3. Dan

Stufe #3
Verbandsmindestzeit: 24 Monate
Anforderungen & Umfang

San-dan, ab 19 Jahren, frühestens zwei Jahre nach dem 2. Dan. Kata: die vollständige Kime-no-kata.

4. Dan

Stufe #4
Verbandsmindestzeit: 36 Monate
Anforderungen & Umfang

Yon-dan, ab 22 Jahren, frühestens drei Jahre nach dem 3. Dan. Kata: fünf Gruppen der Kodokan Goshin-jutsu.

5. Dan

Stufe #5
Verbandsmindestzeit: 48 Monate
Anforderungen & Umfang

Go-dan, ab 24 Jahren, frühestens vier Jahre nach dem 4. Dan. Kata: die vollständige Ju-no-kata.