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IJF-Ordnung (Dan-Grade)
Ordnungen der Organisationen
Dan-Grade nach der Grad- und Dan-Ordnung der Internationalen Judo-Föderation (IJF) in der Fassung vom Januar 2026. Seit Januar 2026 muss die IJF jeden von einem Mitgliedsverband vergebenen Dan bestätigen. Der 1. bis 5. Dan haben ein festes Mindestalter, einen Mindestabstand zum vorherigen Grad und eine vorgeschriebene Kata; die Prüfung umfasst außerdem einen mündlichen Test, Nage-waza- und Ne-waza-Techniken sowie praktische Übungen. Ab dem 6. Dan entscheiden Verdienste als Athlet, Trainer, Kampfrichter oder Funktionär.