5. Grad von 8
Schwarzer Gürtel
Verbandsmindestzeit: 12 Monate
Sechs Grade; den ersten kann man nach drei Jahren nachgewiesener Aktivität beantragen. Zum Schwarzgurt befördern darf nur ein Professor mit mindestens zwei von der IBJJF bestätigten Graden.
Anforderungen für diesen Grad
Für diesen Grad liegen uns noch keine belegten Anforderungen vor. Sie folgen, sobald die Ordnung der Organisation vorliegt.